Grundsätze der Verarbeitung
Rechtmäßigkeit, Datenminimierung, Zweckbindung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und Rechenschaftspflicht.
Rechtsgrundlagen
Einwilligung, Vertrag, rechtliche Verpflichtung, lebenswichtige Interessen, öffentliches Interesse oder berechtigtes Interesse als Grundlage jeder Verarbeitung.
Information der betroffenen Personen
Klare Datenschutzhinweise darüber, welche Daten zu welchem Zweck und wie lange verarbeitet werden.
Was Auditoren typischerweise sehen wollen
- Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung bestimmt
- Datenschutzhinweise geprüft und zugänglich
- Speicherfristen festgelegt
- Grundsatz der Datenminimierung in Formularen umgesetzt
So decken Sie diesen Baustein in Kimobox ab
- 1Dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage jeder Verarbeitung als versionierten Eintrag in Kimobox.
- 2Pflegen Sie die Datenschutzhinweise als gelenktes Dokument.
- 3Legen Sie die Speicherfristen je verarbeiteter Datenart fest.
Die Rechtsgrundlage jeder Verarbeitung ist dokumentiert und lässt sich bei einer Prüfung sofort belegen.
Woher jede Angabe stammt
Verweise auf den geltenden amtlichen Text. Wird eine Norm überarbeitet, wird diese Seite aktualisiert und das Revisionsdatum entsprechend angepasst.
- Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung EUR-Lex · Anwendbar seit 25. Mai 2018
- Ley Orgánica 3/2018 (LOPDGDD, spanisches Datenschutzgesetz) BOE-A-2018-16673 · 6. Dezember 2018
- Agencia Española de Protección de Datos (spanische Datenschutzbehörde) AEPD · Aufsichtsbehörde